UNSERE LEISTUNGEN:

 Allgemeinmedizin Ordination Dr. Christian HUSEK

Flugmedizin

Führerscheinuntersuchungen

Sportmedizin

Vorsorge („Gesunden“-)
Untersuchungen

Substitutionstherapie

Betreuung im
PH Rosenberg

Aktuell:
CHEFARZTPFLICHT
NEU  !

Faszination
FLIEGEN

MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN und GRENZEN beim FLIEGEN

WAS  ÄRZTE  VON
PILOTEN
LERNEN KÖNNEN

MEDIZINISCHE NOTFÄLLE IM VERKEHRSFLUGZEUG

NOTFALLMEDIZINISCHER
REFRESHER FÜR PILOTEN

 

KONTROLLIERTES ABNEHMEN – Seminargruppe


INFO`s :

Fachärzte im Bezirk

Arztsuche in Wien

Arztsuche in NÖ

Nachtapotheken

Medizin-Links

Heilbehelfe/Hilfsmittel

Download:  Ordinations-Information-Folder (doppelseitig ausdrucken/falten !)


HUMOR !


ÜBER UNS:

Das  Team

Angebotsübersicht

 Zufahrt (Beschreibung)  
Stadtplan/Routenplaner 



PARTNERORDINATION
Dr. Andrea Liebhard
 ________________

Ihre Meinung, Anregung und Kritik sind uns wichtig!:

Mail

_________________

Zuletzt aktualisiert am:

27. Apr. 2005

Impressum

 

 

    

 

    

 Info der Wiener Gebietskrankenkasse vom 18.April 2005

 

 Druckversion    

 

 Kommentare aus der Ärzteschaft   ( aus www.medaustria.at  )

 

Wie Sie ja selbst als interessierter Beobachter des Reformprozesses im Gesundheitswesen bemerken, sind ab dem Beginn des Jahres 2005 ganz neue Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit gültig.

Schwierig ist jedoch, daß die Letztentscheidungen noch nicht klar sind und wir mit einem neuen, unerprobten System leben werden müssen!

Die Politik hat entschieden: der Patient soll nicht mehr zum "Chefarzt" geschickt werden!

 

Dies wird keineswegs so kommen, da ja neben den Medikamenten viele Verordnungen und Hilfsmittel weiter bewilligungspflichtig sind.

 

Bei den Medikamenten wurde eine neue Regelung gefunden! Das ehemalige Heilmittelverzeichnis ist jetzt durch den Erstattungscodex ersetzt worden, der ein Boxensystem vorsieht:

 

 

In der

green

Box befinden sich die bewilligungsfreien Medikamente;

 

 

 

Die

yellow  

Box wird unterteilt in eine:

 

 

 

 

Light yellow  

Box (Medikamente, die nach strengen Auflagen ohne vorherige Bewilligung verschrieben werden können).

 

 

 

 

Dark yellow

Box (Medikamente, die nach vorheriger Genehmigung verschrieben werden können; diese wird jedoch für die nächste Zeit ausgesetzt bis das Chipkartensystem diese einholen kann).

 

 

 

Eine

red  

Box, in der prinzipiell nicht erstattungsfähige Medikamente beinhaltet sind - können jedoch trotzdem auch bewilligt werden - nur wie - wissen wir noch nicht!

 

 

 

Und einer

no  

Box, in der alle Medikamente sich finden werden, die zwar im EU Raum zugelassen sind - über die jedoch der Hauptverband noch nicht entschieden hat.

Diesen Erstattungscodex können Sie derzeit über die Homepage der Wiener Ärztekammer (Link: http://www.aekwien.at/media/Erstattungskodex.pdf  einsehen  bzw. herunterladen

Allgemeines zum Inhalt

Wenn Sie die folgenden Zeilen mit Unverständnis und Ärger lesen, so können wir Sie gut verstehen. Alles was im folgenden angeführt ist, sind keine Ideen der Wiener Ärztekammer. Auf der anderen Seite ist die Kammer eine Einrichtung öffentlichen Rechts und wir Ärzte sind somit an Gesetze und Verordnungen (im konkreten an eine Verordnung der Bundesministerin Rauch-Kallat) gebunden. Unter diesem Aspekt bitten wie Sie, den folgenden Text zu lesen.

 

Ab 1.1.2005 hat rechtlich die Verschreibung nach diesem System zu erfolgen. Dazu ist festzuhalten, dass dieses Werk von der Sozialversicherung stammt und festlegt, was unter welchen Konsequenzen von den Kassenärzten verschrieben werden darf. Dieser Katalog legt also den Leistungsumfang der Sozialversicherung am Arzneimittelsektor fest.

 

Grüne Box

Bitte beachten Sie auch und gerade im grünen Bereich, dass es viele Präparate gibt, die nur mit "Ind" verschreibbar sind und auch eine Reihe von Fachgebietsbeschränkungen angeführt sind. Wenn entgegen der "Ind" Regelung oder entgegen einer Fachgebietsbeschränkung verschrieben werden soll, gelten die Regelungen für die "No-Box" (Näheres dazu in diesem Kapitel)

 

Gelbe und rote Box

Bei der gelben Box (abgekürzt im EKO mit "Y") beginnt jener Bereich, für den die neue Chefarztpflicht gilt. Scheinbar um es besonders kompliziert zu machen, ist die gelbe Box in einen hellgelben und einen dunkelgelbem Bereich geteilt. Was hellgelb ist, ist links mit "RE2" gekennzeichnet, was dunkelgelb ist mit "RE1". Achtung: Im gelben Teil sind RE1 und RE2 Präparate durcheinander angeführt!

 

Wie erfolgt die Verschreibung aus dem gelben oder roten Bereich durch Kassenärztinnen und -ärzte?

Für die Verschreibung von Präparaten des dunkelgelben (RE 1 Arzneimittel im gelben Bereich) oder roten Bereiches gilt folgendes Prozedere:

Diese Präparate werden nur bei Indikation und nach Vorliegen einer chefärztlichen Bewilligung von den Krankenkassen übernommen. Nachdem aber vorgesehen ist, dass der Patient nicht mehr selbst die Bewilligung einholen soll, sind folgende drei Möglichkeiten mit der WGKK abgesprochen, die je nach eigenem Willen oder Praxisorganisation gewählt werden können:

 

1. Sie faxen das Rezept an die Wiener GKK (Faxklappenverzeichnis der Wiener Gebietskrankenkasse zum Downloaden), an die für Sie zuständige Bezirksstelle. Sie erhalten dann - wie lange dies dauert kann derzeit nicht abgeschätzt werden - ein Retourfax mit der chefärztlichen Genehmigung beziehungsweise der Ablehnung. Im Falle der Genehmigung gibt der Arzt das Retourfax dem Patienten mit, damit er das Rezept in der Apotheke erhält. Der Arzt macht sich aber vorher eine Kopie vom Retourfax für seinen Krankenakt, damit er dieses bei einer entsprechenden Kontrolle vorlegen kann

.

2. Der Arzt schickt das Rezept mit der Post an die zuständige Bezirksstelle oder an die Zentrale am Wienerberg und erhält dann ebenfalls per Postweg das Rezept mit der chefärztlichen Bewilligung beziehungsweise der Ablehnung retour. Er muß dann den Patienten verständigen, dass der Patient das Rezept in der Ordination abholen kann. Allgemeinmediziner können für diesen Postverkehr, die von der Kasse zur Verfügung gestellten Kuverts für die Krankenstandsbestätigungen mitverwenden. Auch hier muß unbedingt vor der Abgabe des bewilligten Rezeptes an den Patienten eine Kopie für den Krankenakt gemacht werden. Die Dauer des Postlaufes kann ebenfalls nicht abgeschätzt werden.

 

3. Die dritte Variante besteht darin, dass der Arzt das Präparat aus dem gelben und roten Bereich schlicht auf einem Kassenrezept verordnet. Dieses Rezept kann der Patient in der Apotheke einlösen und er erhält auf Kassenkosten das Arzneimittel.

 

In diesem Fall erfolgt die chefärztliche Bewilligung durch die so genannte "ex post Kontrolle". Gemäß der Verordnung des Ministeriums müssen die Chefärzte mindestens 10 Prozent aller Kassenärzte nach dem Zufallsprinzip plus jene mit hohen Arzneimittelkosten persönlich kontrollieren. Wie diese Kontrollen aussehen werden wissen wir derzeit noch nicht (deshalb auch die Zusatzdokumentation im Krankenakt bei den Punkten 1 und 2). Wir gehen aber davon aus, dass die Chefärzte zum Arzt in die Ordination zu kommen und mit ihm die Verschreibungen aus dem gelben und roten Bereich gemeinsam an Hand seiner Dokumentation evaluieren.

 

ACHTUNG: Der Arzt achtet darauf, dass aufgrund seiner  Aufzeichnungen und Dokumentation nachvollziehbar ist, warum ein bestimmtes Präparat von Ihm bei einem Patienten verschrieben wurde.

 

Wenn er unter der "ex post Kontrolle" Präparate verschreibt, überlegt er genau, was er verschreibt, denn bei Verschreibungen entgegen der Bestimmungen der Arzneimittelökonomie kann die Krankenkasse bei ihm wegen der Arzneimittelkosten regressieren.

 

Alle drei Varianten sind alternativ, das heißt, der Arzt kann bei jedem Patienten anders vorgehen. Festhalten müssen wir allerdings, dass die "ex post Kontrolle" jedenfalls durchgeführt wird, auch wenn der Arzt per Fax oder Post die Bewilligung einholt. Wichtig ist auch zu betonen, dass diese Regelung nur bis zur vollständigen Einführung der E-Card gilt; dann soll die Bewilligung über das E-Card-System eingeholt werden.

 

Telefonische Genehmigungen oder E-Mail-Anfragen sind aus organisatorischen beziehungsweise rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

 

Achtung: Für den hellgelben Bereich (RE 2 Arzneimittel des gelben Bereiches) gilt nur die unter Punkt 3 angeführte Variante (ex post Dokumentation). Dies steht in der Verordnung des Ministeriums!

 

Sollte einem Patienten die Wartezeit zu lange dauern, so kann der Patient mit diesem Rezept um Bewilligung bei der WGKK vorstellig werden. Die Wiener GKK wird aus Servicegründen keinen Patienten wegschicken, vielmehr werden sich die Chefärzte den Fall anschauen. Da allerdings die Apotheken alle auf Kassenrezepten verordneten Arzneimittel abgeben, trägt der Arzt das Risiko (siehe Punkt 3 "ex post Kontrolle"), dass der Patient nicht zum Chefarzt geht, sondern gleich in der Apotheke das Rezept einlöst.

 

Wenn sich Patienten über Wartezeiten etc. beschweren wollen, dann raten wir die Nummer des Ministeriums 01/711 00 oder der Patientenanwaltschaft 01/587 12 04 als Beschwerdestelle bekannt zu geben.

 

Verschreibungen aus der "No Box" durch Kassenärzte! Wenn es sich um Präparate handelt, die im Erstattungskodex nicht angeführt sind beziehungsweise um Präparate, die entgegen den "ind" Regelungen und den Fachbeschränkungen des grünen Bereiches verschrieben werden sollen, so können nur die Varianten 1 und 2 ( Fax oder postalische Übermittlung) angewandt werden.

Verschreibungen aus der No Box unterliegen keiner "ex post Kontrolle".

 

Verschreibungen durch Wahlärzte ohne Rezepturbefugnis!

Verordnungen von Arzneimittel durch Wahlärzte aus allen Bereichen des Boxensystems können ausschließlich auf Privatrezepten durchgeführt werden. Damit die Kasse die Kosten für diese Rezepte übernimmt, ist es notwendig, dass sich der Patient entweder das Rezept beim chefärztlichen Dienst der Kasse genehmigen lässt, beziehungsweise es von einem Kassenarzt nach den obigen Kriterien umgeschrieben wird.

 

Achtung beim Umschreiben: Der Kassenarzt  hat keine rechtliche Verpflichtung, Wahlarzt- oder Spitalsrezepte umzuschreiben. In Anbetracht der Haftungen rät die Wiener Ärztekammer dringend bei Arzneimittel, die auf Wahlarzt- oder Spitalsrezepten aus dem gelben oder roten Bereich oder aus der No-Box verordnet wurden, dass der Kassenarzt den Patienten mit dem Wahlarzt- oder Spitalsrezept in Zweifelsfällen zu den Einrichtungen der Kassen und den Chefärzten weiterverweist. Rechtlich ist dies absolut zulässig und nach unserer Meinung sogar geboten.

 

Verschreibungen durch Wahlärzte mit Rezepturbefugnis bei der GKK !

Die Wahlärzte mit Rezepturbefugnis erhielten am Weihnachtsabend ein "Geschenk" von der WGKK. Die bestehenden Rezepturbefugnisse von der WGKK wurden einseitig gekündigt. Entgegen diverser Aussagen von Mitarbeitern der GKK ist die Ärztekammer über diesen Schritt nie offiziell informiert worden und hat auch unmittelbar bei der GKK dagegen erfolgreich protestiert.

Es wurde auch mit der Wiener GKK bereits vereinbart, dass die Rezepturrechte erhalten bleiben. Details - vor allem, wie die Verschreibung aus dem chefarztpflichtigen Teil des Erstattungskodex für diese KollegInnen erfolgen sollen - werden den betroffenen KollegInnen noch gesondert von der GKK in einem Rundschreiben in den nächsten Tagen mitgeteilt.

 

Zusammenfassung

Die in der Politik hundertmal getroffene Aussage, dass bei der neuen Regelung nicht mehr der Patient, sondern das Rezept läuft, ist nicht richtig!

 

Abgesehen von den Rezepten der Wahlärzte und der Spitäler bleiben auch die chefärztlichen Genehmigungen für CT/MRT, Heilbehelfe, etc. aufrecht.

 

Wir betonen nochmals, dass die jetzige Regelung nicht die Zustimmung der Ärztekammer findet und wir diese nur umsetzen, weil wir unsere PatientInnen nicht im Chaos eines völlig unsicheren Systems stehen lassen wollen und wir darauf achten, dass die PatientInnen auf rechtskonforme Weise ihre Arzneimittel erhalten. Auch wird die Kammer nicht offiziell zum Gesetzesbruch aufrufen. Andererseits steht es aber jedem Arzt frei, dass er seine PatientInnen informiert, was er von der neuen Regelung hält. Sollten Sie daher ein Plakat von der Kasse sehen, indem die neuen Regelungen beworben werden und auch die E-Card umjubelt wird, so überlassen wir es Ihrer persönlichen Einschätzung, was Sie von diesem Plakat halten.

Wir hoffen nur, dass das Jahr 2005 nicht noch mehr Chaos bringt, als wir Ihnen hier darstellen mussten.